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Was ist Logopädie?

Die Logopädie befasst sich mit der Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen. Zu einer logopädischen Behandlung gehören eine individuelle Beratung, eine ausführliche Diagnostik sowie eine auf die Bedürfnisse des Patienten ausgerichtete Therapie.

Wer erhält eine logopädische Behandlung?

Logopäden/innen untersuchen und behandeln Menschen aller Altersgruppen mit Sprach-, Sprech-. Stimm,- Hör- und Schluckstörungen, die sowohl organische als auch funktionelle Ursachen haben.

  • Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen , angeborenen oder erworbenen Hörstörungen
  • Kinder mit Problemen in der Aussprache ( Bildung oder Einsatz bestimmte Laute) oder grammatisch korrekten Satzbildung
  • Schulkinder mit auditiven Wahrnehmungsstörungen und/oder Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache (LRS), Rechenstörung ( Dyskalkulie )
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsenen mit Redeflussstörungen wie z.B. Stottern oder Poltern
  • Kinder mit einem veränderten Stimmklang – Rhinophonie (Näseln z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder nach Operationen)
  • Kinder und Jugendliche, mitunter auch Erwachsene mit Zungenfehlfunktionen (Myofunktionelle Störung, häufig verbunden mit einem Sigmatismus-„lispeln“)
  • Patienten mit Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen als Folge von Hörstörungen und/oder Hörverlust, körperlicher oder geistiger Behinderung (Infantile Cerebralparesen)
  • Patienten mit neurologischen Erkrankungen, wie z.B Schädel- oder Hirnverletzungen als Folge von Unfällen. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multipler Sklerose (MS) oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), die an einer Aphasie, Dysarthrie oder Dysphagie leiden
  • Menschen in Berufen mit einer hohen stimmlichen Belastung wie u.a. Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Schauspieler/-innen, Sänger/-innen, Telefonisten/-innen, Verkäufer/-innen, die mit stimmlichen Einschränkungen belastet sind
  • Erwachsene nach Operationen im Mund- und Kehlkopfbereich mit Sprech- und Stimmproblemen

 

 Die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie kann durch unterschiedlichste Ursachen gegeben sein. Zum Beispiel durch:

  • Entwicklungsverzögerungen, -störungen- oder -behinderungen (z.B. Trisomie 21, LateTalker, Sprachentwicklungsstörungen)
  • Krankheit (z.B. neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Multiple Sklerose, Larynektomie, Morbus Parkinson, Demenz…..)
  • Unfall (z.B. Schädelhirntrauma, Kehlkopfverletzung…),
  • Gewohnheit (z.B. Nägelkauen, offene Mundhaltung),
  • Veranlagung/Vererbung (z.B. LRS, Dyskalkulie, Kieferanomalien), Ãœberlastung (z.B. Stimmstörungen bei übermäßiger Beanspruchung (Stress))
  • Sprachstörungen aufgrund von psychischen Faktoren
  • Stottern

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und unterliegt den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Eine Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO- Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Phoniater. Wenn Sie eine Verordnung vorliegen haben, melden Sie sich bitte möglichst telefonisch zur Terminabsprache oder kommen Sie einfach in unserer Praxis vorbei.
Eine Verordnung muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Auf ärztliche Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch und gehen in integrative oder sonderpädagogische Einrichtungen und in Seniorenheime.

Was kostet eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen. Im Allgemeinen können Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden entscheiden, ob eine Indikation für eine logopädische Behandlung vorliegt und dann ggf. eine Heilmittelverordnung ausstellen.

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für jede Verordnung zu leisten.

Eventuelle Befreiungen von der Zuzahlung berücksichtigen wir gerne, sobald Sie uns Ihren gültigen Befreiungsausweis vorgelegt haben.
Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Übernahme der Kosten sicher zu stellen.